„Wir können nicht den Lauf ihres Lebens beeinflussen,

aber wir können dafür sorgen, dass Sie das letzte Wort behalten.“

BT Bestattungs Treuhand

Bestattungsvorsorge

Jeder Mensch sollte das Recht haben, die Art seiner Bestattung selbst zu bestimmen. Das gibt ihm die Möglichkeit, seine Wünsche und Vorstellungen im Voraus zu regeln, und es entlastet die Angehörigen von der Sorge um die Bestattungsregelung. Selbst wenn man keine Angehörigen hat oder sie weit entfernt wohnen, kann man von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Eine Bestattungsvorsorge kann man auf unterschiedliche Weise treffen. Man kann eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung erstellen, in denen man seine Wünsche festhält. Man kann sich auch direkt an ein Bestattungsinstitut wenden und dort seine Vorsorge regeln.

Bei einem persönlichen Gespräch mit dem Bestattungsinstitut kann man alle wichtigen Fragen klären und einen individuellen Vorschlag ausarbeiten lassen, der sowohl die persönlichen Wünsche als auch die finanziellen Gegebenheiten berücksichtigt. Es ist möglich, eine einfache Bestattung oder eine aufwendige Trauerfeier zu planen, eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung zu wählen, eine Urnenbeisetzung oder eine Seebestattung zu veranlassen und vieles mehr.

Eine Bestattungsvorsorge kann man jederzeit ändern oder ergänzen, wenn sich die Wünsche oder die finanziellen Verhältnisse ändern. Die Durchführung der Bestattung wird dann zwischen den Beteiligten und dem Bestattungsinstitut nach diesen Unterlagen festgelegt.

Zu den Beisetzungsformen
Zu den Ablauf und den Unterlagen
Zu den Grabstätten

Nähere Auskünfte erteilen wir Ihnen gern bei einem unverbindlichen und kostenfreien persönlichen Gespräch.